Fallzahlen in Deutschland
Stand: 25.3.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 08:15 Uhr)
Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de) bereit.
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und – Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.
Die Daten werden gemäß Infektionsschutzgesetz spätestens am nächsten Arbeitstag vom Gesundheitsamt elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI übermittelt. Am RKI werden sie mittels weitgehend automatisierter Algorithmen validiert. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Ämter sogar täglich.
Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.
Am aktuellen Wochenende wurden nicht aus allen Ämtern Daten übermittelt, sodass der hier berichtete Anstieg der Fallzahlen nicht dem tatsächlichen Anstieg der Fallzahlen entspricht. Die Daten werden am Montag nachübermittelt und ab Dienstag auch in dieser Statistik verfügbar sein.
Bundesland | Elektronisch übermittelte Fälle | Besonders betroffene Gebiete in Deutschland | |||
---|---|---|---|---|---|
Anzahl | Differenz zum Vortag | Fälle/ 100.000 Einw. | Todesfälle | ||
Baden-Württemberg | 6.069 | +721 | 55 | 37 | |
Bayern | 6.558 | +804 | 50 | 37 | |
Berlin | 1.428 | +208 | 38 | 2 | |
Brandenburg | 429 | +86 | 17 | 1 | |
Bremen | 200 | +17 | 29 | ||
Hamburg | 1.262 | +219 | 69 | ||
Hessen | 1.754 | +134 | 28 | 4 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 218 | +19 | 14 | ||
Niedersachsen | 2.140 | +376 | 27 | 7 | |
Nordrhein-Westfalen | 7.197 | +879 | 40 | 43 | Landkreis Heinsberg |
Rheinland-Pfalz | 1.591 | +221 | 39 | 5 | |
Saarland | 403 | +66 | 41 | 2 | |
Sachsen | 959 | +148 | 24 | 6 | |
Sachsen-Anhalt | 375 | +54 | 17 | 1 | |
Schleswig-Holstein | 577 | +99 | 20 | 3 | |
Thüringen | 394 | +67 | 18 | 1 | |
Gesamt | 31.554 | +4.118 | 38 | 149 |
Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen:
In Deutschland übermitteln die rund 400 Gesundheitsämter mindestens einmal täglich (in der aktuellen Lage noch häufiger) pseudonymisierte Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes elektronisch an die Bundesländer. Die wiederum übermitteln die Daten zu den COVID-19-Fällen elektronisch an das RKI. Für die Berichterstattung wird seit 18.03.2020 täglich der Datenstand 00:00 Uhr verwendet.
Die Fallzahlen an Erkrankten und Verstorbenen werden zum einen nach kurzer Prüfung einmal pro Tag – jeweils vormittags – auf der Webseite aktualisiert.
Zum anderen veröffentlicht das RKI tägliche Situationsberichte zu COVID-19, in denen ebenfalls Fallzahlen enthalten sind: www.rki.de/covid-19-situationsbericht. Die Fallzahlen aus dem Lagebericht beziehen sich auf denselben Datenstand, also jeweils 00:00 Uhr.
Zwischen dem Bekanntwerden eines Falls vor Ort, der Meldung an das Gesundheitsamt, der Eingabe der Daten in die Software, der Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI liegt eine gewisse Zeitspanne. Die kann gemäß den Vorgaben im Infektionsschutzgesetz zwei bis drei Arbeitstage lang sein. In der aktuellen Lage erfolgt die Übermittlung deutlich schneller als im Routinebetrieb, weil Daten schneller verarbeitet werden. Dass einige Fälle mit etwas Verzögerung im Gesundheitsamt elektronisch erfasst werden, liegt auch daran, dass die Gesundheitsämter zunächst Ermittlungen zu den einzelnen Fällen und deren Kontaktpersonen durchführen und prioritär Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen müssen, was die Ressourcen der Gesundheitsämter bereits stark in Anspruch nimmt. Ebenso werden die Daten am RKI validiert, um verlässliche Daten zu veröffentlichen. Auch innerhalb dieses Prozesses kann es zu geringen Verzögerungen kommen.
Quelle:
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin