27 Apr, 2020 T-Online.de:800-Quadratmeter-Regel Bayern: Verwaltungsgericht kippt Verkaufsverbot für große Geschäfte 27.04.2020 Das höchste Verwaltungsgericht in Bayern hat das Verkaufsverbot für Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte die Regel allerdings nicht außer Kraft. mehr… Quelle: